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SBiCaLo: Aber keine Antwort ist auch eine Antwort

Auf der heutigen Sitzung (01.06.2011) des Stadtentwicklung- und Bauausschusses der Stadt Hannover forderte die "Stadtteilbürgerinitiative gegen das Calenberger Loch" Klarheit: Wird die Stadt Hannover Verträge zur Schaffung des Calenberger Loches unterzeichnen, auch wenn nach einem positiven Planfestellungsbeschluss die Klagefrist von 4 Wochen noch nicht abgelaufen ist?

Hintergrund der Frage ist der städtische Antrag auf Mittelfreigabe in Höhe von € 8,8 Mio. noch bevor das Planfeststellungsverfahren zum sog. Hochwasserschutz am Calenberger Loch beendet ist. Dies hatte vor zwei Wochen bereits der Bauausschuss genehmigt, am Montag, den 6.6., steht der Antrag im Umweltausschuss auf der Tagesordnung.

Die SBiCaLo sieht bei der Genehmigung die Gefahr, in einer eventuellen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht massiv benachteiligt zu sein. Dort könnte die Stadt argumentieren, geschlossene Verträge dürften nicht behindert werden, weil daraus Schadenersatzansprüche gegen die Stadt entstünden. So hat sie es bereits in den Verfahren gegen die Art der Altlastensanierung im Bereich Zwischen Enercity-Geländes und Ihme getan. Und vor Gericht Recht bekommen. Um dies auch in zukünftigen Verfahren wieder machen zu können formulierte die Stadt wie folgt: "Um nach der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens für die Vorlandabgrabungen umgehend die Maßnhame umsetzen zu können, soll ... bereits der Baubeginn und die Mittelfreigabe beschlossen werden."

Also fragten Vertreter der SBiCaLo, ob es zu einem derartigen Vorgehen auch bei den weiteren Arbeiten zum Calenberger Loch kommt. Ein klare "Ja" oder "Nein"-Frage. Doch hat die heutige Antwort von Herrn Stadtbaurat Bodemann leider keinen brauchbaren Aufschluss gebracht. Er wandt er sich um eine direkte Antwort herum. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort.

Denn für uns lässt ein derartiges Umschiffen der klaren Antwort nur einen Schluss zu: Die Stadt setzt alles daran, sich auch hier wieder eine bessere Ausgangsposition gegen Klagen zu erschleichen. Unsere letzte Hoffnung ist nun die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am 6.6. Hier besteht die nahezu letzte Möglichkeit von Seiten der Politik, dem Verlangen der Verwaltung einen Riegel vorzuschieben. Einfach mit einem kleinen Ergänzungsantrag, der der Stadt untersagt, innerhalb von vier Wochen nach Planfeststellungsbescheid Verträge zu unterschreiben. Wer Bürgerbeteiligung will, wer wirklich Wert auf die Meinung seiner Wähler legt, kann nicht anders handeln! Wir sind gespannt, wer von unseren Politikern das als Erster erkennt!

[PM Stadtteilbürgerintiative Calenberger Loch [1] (SBiCaLo), 01.06.2011, Thomas Ganskow]