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Mit Kinderarbeit hergestellte Grabsteine: Verbot wird wegen Klage vorübergehend ausgesetzt

Das Verbot, auf hannoverschen Friedhöfen mit Kinderarbeit hergestellte Grabsteine aufzustellen, wird vorübergehend außer Vollzug gesetzt. Grund ist eine beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangene Klage von 13 Steinmetzbetrieben aus Hannover und Umgebung. Sie argumentieren, dass der Rat nicht berechtigt sei, eine derartige Regelung in der Friedhofssatzung zu treffen. Außerdem seien die Steinmetzbetriebe nicht in der Lage, tatsächlich zu gewährleisten, dass keine Kinderarbeit bei den insbesondere in Indien und China hergestellten Grabsteinen vorkomme.

Beide Argumente sind aus Sicht des hannoverschen Verwaltungschefs Hans Mönninghoff nicht stichhaltig: Zum einen habe das Land Niedersachsen die Regelungshoheit der Stadt in dieser Frage bestätigt. Zum anderen gebe es von unabhängigen Organisationen erstellte Siegel für Grabsteine, bei denen vor Ort in unangemeldeten Kontrollen überprüft werde, dass keine Kinderarbeit vorkomme.

Trotzdem setzt die Stadtverwaltung den Vollzug dieser Satzungsregelung bis zum Vorliegen einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung aus, um Rechtsklarheit zu haben.

Mönninghoff bittet um freiwilligen Verzicht

Unabhängig davon appelliert Mönninghoff sowohl an die Steinmetze als auch an die Hinterbliebenen von Verstorbenen, bis zum Vorliegen des Urteils freiwillig nur noch Grabsteine aus europäischer Herstellung oder bei Steinen aus Übersee nur mit Gütesiegeln zur Nicht-Kinderarbeit zu kaufen.

Im Oktober 2012 hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, dass auf hannoverschen Friedhöfen nur noch Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.

(Pressemitteilung LH Hannover [1], 23.04.2013)