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Neubesetzung des Schiedsamtes Ricklingen

Von den 13 städtischen Schiedsämtern ist das Schiedsamt im Stadtbezirk Ricklingen mit den Stadtteilen Ricklingen, Bornum, Mühlenberg und Wettbergen neu zu besetzen.
Die Stadt sucht Personen, die Interesse an dem Ehrenamt einer Schiedsperson haben und in einem der aufgeführten Stadtteile wohnen.

Aufgabe der Schiedsperson ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines vollstreckbaren Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Schlichtungsverfahren kommen insbesondere in Betracht bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Teilweise ist die erfolglose Durchführung eines Schlichtungs-verfahrens Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage vor dem Strafgericht bzw. einer zivilrechtlichen Klage vor dem Amtsgericht.

Der Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren aus, z.B. sind über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen. Die erforderlichen Kenntnisse werden in Schulungen und Fortbildungen vermittelt.

Für das Ehrenamt unter der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts wird die Schiedsfrau oder der Schiedsmann vom Stadtbezirksrat für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Es wird eine Kostenpauschale gezahlt.

Wer sich ein solches Amt zutraut, mindestens 30 Jahre alt ist, über das Geschick verfügt, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, im Stadtbezirk wohnt und über einen Internetzugang verfügt, kann sich bis zum 30. Juni 2018 unter folgender Adresse oder per E-Mail bewerben:
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Recht, Schmiedestraße 24, 30159 Hannover oder 30.2@hannover-stadt.de [1]

(Pressemitteilung LH Hannover [2], 04.06.2018)